REACH

11.10.2015

Unternehmen, die chemische Stoffe in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union produzieren oder importieren, müssen ihre Stoffe nach der neuen EU-Chemikalienverordnung REACH registrieren.

REACH ist eine Verordnung, die die Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen regelt. REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“. Zuständig für die Abwicklung der in der REACH-Verordnung vorgesehenen Verfahren ist ECHA – die Europäische Agentur für chemische Stoffe. Die Agentur hat ihren Sitz im finnischen Helsinki und wurde am 3. Juni 2008 offiziell eröffnet.

ECHA informiert über chemische Stoffe und gibt technische und wissenschaftliche Ratschläge. Zudem verwaltet die Chemikalienagentur Software-Instrumente und Datenbanken, die für die Umsetzung von REACH notwendig sind. Seit dem 1. Juni können neue Stoffe registriert und rund 30.000 bereits vorhandene Stoffe vorregistriert werden.

Zur Information Ihrer Kunden stellt die LUCOBIT AG eine Broschüre zur Verfügung, die alle wichtigen Informationen zur neuen Chemikalien-Verordnung REACH bereitstellt.